Gesperrte Sportgeräte

Im Auftrag des Sportstätten-Betreibers/Eigentümers wurde die vorliegende Sportanlage nach DIN TS 79183 geprüft.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt. Einzelne Sportgeräte wurden gesperrt und mit einem Hinweis-Siegel versehen.


Folgende Möglichkeiten können der Grund für die vorliegende Sperrung sein:

  • Das Gerät entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards.
  • Die weitere Nutzung des Gerätes ist unsicher und kann zu Unfällen führen.
  • Das Gerät erfüllt nicht die entsprechenden DIN-Normen oder weitere Voraussetzungen.
  • Es besteht akute Verletzungsgefahr für Sportler und Sportlerinnen.
  • Das Gerät wurde aufgrund fehlender Sicherheits-Vorrichtungen (z.B. Absturzsicherung) gesperrt.


Der Sportstätten-Betreiber erhält von uns einen Prüfbericht mit den expliziten Mängeln und Lösungsvorschläge zur Beseitigung dieser. Bitte setzen Sie sich bezüglich der weiteren Vorgehensweise mit dem Betreiber in Verbindung! Die Siegel sind bis zur Mängelbeseitigung durch eine Fachfirma nicht zu entfernen.


Vielen Dank.



Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Thüringer Sportservice